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dsl-abc.de Meldung vom 17.10.2013

Gesetzlich geregelte Rufnummernmitnahme bietet Sparpotential

Der Umstand, über mehrere Monate noch an seinem alten Mobilfunkvertrag gebunden zu sein, war früher eines der größten Tücken von Vertragsangeboten. Die rasante Entwicklung, gerade was Smartphones und das Mobile Internet betrifft, führte nicht selten zu sehr günstigen Einstiegsangeboten und Wechselprämien. Seitens der Europäischen Union wurde vor einiger Zeit eine Regelung beschlossen, die Verbraucherrechte bei Mobilfunkverträgen stärkt und klare Strukturen insbesondere bei der Rufnummernmitnahme schafft.

Wir geben Ihnen in diesem Beitrag alle benötigten Informationen, um die nächsten Schritte zu planen.

Die Handynummer in Ihrem Besitz

Irrtümlicherweise wurde häufig angenommen, dass die Mobilfunknummer im Besitz des jeweiligen Anbieters stehen würde. Tatsächlich jedoch handelt es sich dabei um einen eigenen Besitz, was den Kernpunkt der Rufnummernportierung darstellt. Demnach hat jeder Kunde gemäß dem Telekommunikationsgesetz einen Anspruch gegenüber dem jeweiligen Provider, die Rufnummer auch während der laufenden Vertragsperiode mitzunehmen. Genaueres regelt hier Paragraph 46 Absatz 4 des TKG, wonach auch und insbesondere Prepaid-Verträge mit eingeschlossen wurden. Allerdings lässt sich daraus nicht ableiten, dass gegenüber dem neuen Provider ein Anspruch bestünde, Sie als Kunden tatsächlich aufzunehmen.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass beim vorzeitigen Wechsel der alte Vertrag dennoch bis zum Vertragsende weiterläuft – dieser weist Ihnen eine neue Nummer zu. Allerdings bedeutet dies in einigen Fällen dennoch eine Ersparnis, weil viele Verträge noch mit einem äußerst kleinem Basisangebot ausgestattet sind, etwa zu niedrige Freigrenzen für Mobiles Internet oder nur netzinterne Telefonflatrates. Der alte Anbieter kann einen Kostenpunkt für die Rufnummernportierung verlangen, diese beträgt aber im Regelfall lediglich 29,95 Euro.

Der zeitliche Ablauf

Zu Beginn steht die Kündigung des Vertrages, in welcher Sie mittlerweile angeben können, dass die Rufnummer zum neuen Anbieter portiert werden soll. Handelt es sich allerdings um einen Prepaid-Tarif, dann gilt hier eine sogenannte Verzichtserklärung anstelle der Kündigung. Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass der genaue Zeitpunkt der Portierung nicht gesetzt werden kann - grundsätzlich definiert der alte Provider diesen Zeitpunkt.

Um den Ablauf insgesamt nicht zu verzögern, gerade bei Laufzeitverträgen, ist die genaue Angaben aller wichtigen Daten notwendig. Es handelt sich hier um einen technischen Prozess, sodass beispielsweise schon andere Abkürzungen der Straße zu einer Verzögerung führen könnten. Bei Prepaid-Verträgen müssen Sie zur Deckung der Kosten einen entsprechenden Betrag aufladen. Die zuvor schon angesprochene Verzichtserklärung, anstelle der Kündigung bei Prepaid-Verträgen, ist dem neuen Provider zuzuleiten.

Ein Tipp: Vergleichen Sie zuvor die entsprechenden Angebote, wobei gerade Studenten einiges gegenüber dem herkömmlichen Preis einsparen können.

Quelle: http://www.yourfone.de

« Mobiles Internet verändert zunehmend unseren Alltag » Superschnelles Internet – Was sind die Alternativen zu DSL

Veröffentlicht am 17.10.2013 16:42:22 von DSL-ABC.de Team
Abgelegt in: Allgemeines Mobilfunk

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* Preis für den Tarif in Euro inkl. MwSt. zzgl. eventuellen Versandkosten für die Hardware. Wenn der Zusatz "ab" bei einem Tarif angegeben ist, handelt es sich um den rechnerisch günstigsten Preis (z.B. in den ersten Monaten günstiger, bzw. kostenlos o.ä.). DSL Ist nicht überall in Deutschland erhältlich.

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