» dsl-abc.de Internet Lexikon
Das Telekommunikationsgesetz, kurz TKG genannt, ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland und ist dafür zuständig, den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation zu regulieren.
Das TKG ist aber neben der Regulierung auch dafür zuständig, dass die angebotenen Dienstleistungen der Telekommunikationsanbieter immer fortlaufend gewährleistet werden. Weiterhin regelt das TKG auch die Zuteilung von Frequenzen, die Zulassung und die Nummerierung von Mehrwertdienstleistungen die früher über 0190-Nummern heute über 0900-Nummern abgewickelt werden.
Ebenfalls im TKG festgeschrieben ist, dass die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen frei und lediglich nur anmeldepflichtig ist, eine Genehmigung also nicht erforderlich ist. Der Anbieter bzw. die Leistungsbringende Person jedoch dazu verpflichtet ist, auf Verlangen der Bundesnetzagentur, dauerhaft seine Berichte der Agentur bereitzustellen.
» Weitere Begriffe mit T
|