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Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung ist eine Bundesrechtsverordnung für die Bundesrepublik Deutschland, die am 22. Januar 2002 vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen wurde. Die TKÜV ist eine „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“.
In der TKÜV sind unter anderem Regelungen festgehalten, die beschreiben, von wem welche technischen Vorkehrungen bereitzuhalten sind, um im Falle einer eventuellen späteren Überwachung der Telekommunikation alle dafür nötigen Schnittstellen sofort zur Verfügung stellen zu können.
Allerdings richtet sich die Überwachung der Telekommunikation an sich hingegen nach anderen Vorschriften, insbesondere vor allem nach der Strafprozessordnung.
Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung löste mit ihrem Erlassen am 22. Januar 2002 die bis dahin zuständige Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung, kurz FÜV genannt, ab.
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